Motivation

3. Migra­tion & Integration

Soll die Stadt Wet­zikon das Inte­gra­tionsange­bot für Aus­län­derin­nen und Aus­län­der aus­bauen (z.B. Sprachkurse, Schreib­di­enst oder Spiel­gruppe für Kinder)?
Ja – Die gesellschaftliche Inte­gra­tion ist wichtig — zen­tral ist dabei die Sprachkom­pe­tenz. Inte­gra­tion ist eine bei­d­seit­ige Ver­ant­wor­tung. Die Ange­bote sollen dabei bei einem Aus­bau bzw. ein­er Weit­er­en­twick­lung auch über­prüft und wenn möglich über Zusam­me­nar­beitsmod­elle kon­so­li­diert werden.

Sollen die Anforderun­gen bei Ein­bürgerun­gen, ins­beson­dere hin­sichtlich Deutschken­nt­nisse und gesellschaftliche Inte­gra­tion, erhöht werden?
Nein – Die heuti­gen Anforderun­gen sind aus­re­ichend, Inte­gra­tion erfordert immer ein gegen­seit­iges Engage­ment von Seite Staat und Men­schen, die sich ein­bürg­ern wollen.

Sollen Aus­län­der/-innen, die seit min­destens zehn Jahren in der Schweiz leben, das Stimm- und Wahlrecht auf Gemein­deebene erhalten?
Nein – Eine Mitbes­tim­mung erfordert das Bürg­er­recht, nur ein langer Aufen­thalt reicht dazu nicht aus. Die Wege für das Bürg­er­recht sind definiert und ste­hen offen.